Ihre Röntgenbilder auf CD zur eigenen Verwendung oder Weitergabe an andere Ärzte.
In vielen Fällen benötigen Patienten die von ihnen angefertigten Röntgenbilder. Um Mehrfachuntersuchungen zu vermeiden sollten Patienten vorhandene Röntgenbilder zur Weiterbehandlung bei anderen Ärzten oder im Krankenhaus zur Hand haben. Von Gesetz wegen her gehören Röntgenaufnahmen nicht dem Patienten sondern dem Arzt, der diese angefertigt hat (§ 28 Absatz 3 der Röntgenverordnung (RöV)).
Gerne sind wir bereit Ihnen Ihre Bilder als Kopie ohne Qualitätsverlust in digitaler Form auf einer CD zu Verfügung zu stellen. Wir kommen damit unserer Verpflichtung nach § 28 Absatz 8 RöV nach.
Da alle medizinischen Informationen in unserer Praxis digital gespeichert werden, müssen wir diese Kopien auf CD brennen. Diese Leistung wird nicht von der gesetzlichen Krankenkasse honoriert, so dass wir gezwungen sind den Arbeitsaufwand mit 9,60€ in Rechnung zu stellen. Bitte geben Sie bei der Bestellung Name, Vorname und Geburtsdatum an. Aus Datenschutzrechtlichen Gründen können wir die CD ausschließlich an die in unserer Patientenkartei hinterlegte Anschrift versenden.
Denjenigen denen der Preis zu hoch vorkommt, mag gesagt sein, dass nicht der Materialpreis für CD oder Verpackung den Preis bestimmt sondern der Arbeitsaufwand der Mitarbeiterin, die in unserer Praxis ein vernünftiges Gehalt erhält. Der Personalaufwand für das Erstellen dieser CD’s ist enorm. Täglich ist eine Mitarbeiterin ca. 2 Stunden nur mit dieser Aufgabe beschäftigt.
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