Die Stosswellentherapie nimmt in der orthopädischen Medizin einen immer größeren Stellenwert zur Therapie der verschiedensten Erkrankungen ein. Zunächst vorwiegend zur Therapie der Kalkschulter (Tendinitis calcarea) eingesetzt, wird sie heutzutage bei vielen Schmerzzuständen am Körper angewandt, dann oftmals in Form der sogenannten Triggerpunkt Therapie.
Der Grat zwischen Therapieerfolg oder Therapieversagen ist schmal und sicher von vielen Faktoren abhängig. Einer der wichtigsten und am besten zu beeinflussenden Faktoren für einen Erfolg ist sicher die Kompetenz und Sorgfalt des Therapeuten. Mal eben schnell in „Cowboymanier“ draufgeschossen ist sicher der falsche Weg zum gewünschten Therapieerfolg.
Grundsätzlich ist bei der Anwendung der Stosswellentherapie zu fordern, dass der Anwender über sehr gute anatomische Kenntnisse verfügt. Vor jeder Behandlung muss der Therapeut einen klare Vorstellung haben welche anatomische Struktur er behandeln will und diese auch lokalisieren. Hierzu ist eine Manuelle-Untersuchung oder besser noch Ultraschalluntersuchung durchzuführen. Diese Vorbereitung ist vor jeder Stoßwellenapplikation unerlässlich. Nur so kann zum einen verhindert werden, dass keine Verletzung von Nerven oder Blutgefäßen auftritt und zum anderen kann man sicher das geplante therapeutische Zielgebiet erreicht. Es muss sicherlich nicht erwähnt werden, dass wenn aufgrund falscher Vorplanung oder oberflächlicher Ausführung mit der Stoßwelle „danebengeschossen“ wird, der gewünschte Behandlungserfolg ausbleibt.
Aus diesem Grund sollte die Stoßwelle ausschließlich von gut ausgebildeten Ärzten angewandt werden. Bei der fokussierten Stosswellentherapie, die mit hohen Energien arbeitet gibt es eine klare Regelung. Diese darf nur vom Arzt persönlich durchgeführt werden. Die fokussierte Stosswellentherapie zählt zu den ärztlichen Therapiemaßnahmen und ist bereits von Gesetz wegen her nicht an medizinisches Hilfspersonal delegierbar. Leider höre man immer wieder, dass auch die fokussierte Stosswellentherapie nicht vom Arzt sondern von Hilfspersonal ausgeführt wird. Dies ist sicher nicht zulässig, fördert nicht den therapeutischen Erfolg und unter Umständen sogar gefährlich.